24.07.2019

VORSICHT bei Fassaden- oder Fenstersanierung bei raumluftabhängigen Feuerstätten!

Durch die Vorgaben der EnEV, der Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie und andere, sind unsere Gebäude heute weitestgehend dicht. Dies betrifft den Neubau genauso wie das Bestandsgebäude, die an der Hülle energetisch saniert werden oder wurden.

Die Folge ist, dass nicht mehr ausreichend Luft durch Undichtigkeiten, wie bei Fenster, Türen oder Dach, in die Gebäudehülle (Infiltration) bei Neubauten oder sanierten Bestandsgebäuden nachströmt.

Die TRGI 2008 ging bisher von einem 0,4-fachen Luftwechsel aus, der sich aufgrund von Undichtigkeiten in der Gebäudehülle ergab.

Ein Verbrennungs-Luftnachweis war erfolgreich geführt, wenn nachgewiesen wurde, dass pro kW Nennleistung der Feuerstätte 4 m³ Raumvolumen von Räumen mit Fenster und Türen ins Freie zur Verfügung standen. Reichte der Aufstellraum nicht aus, wurden die angrenzenden Räume über einen Verbrennungs-Luftverbund mit angerechnet.

Die heutigen Neubauten haben nur noch einen 0,1-fachen Luftwechsel. Aber auch sanierte Bestandsgebäude, an denen Fenster, Wohnungstüren oder Dächer erneuert wurden, ist der Luftwechsel erheblich eingeschränkt. Die verbleibenden Undichtigkeiten in der Gebäudehülle reichen nicht mehr aus, die notwendige Verbrennungs-Luftmenge für die eingebaute/n Feuerstätte/n sicherzustellen. Ohne externe Luftzuführung kann heute keine raumluftabhängige Feuerstätte mehr auskommen.

Hier greift die neue TRGI 2018
In der TRGI 2018 wird wie bisher der Verbrennungs-Luftbedarf der raumluftabhängigen Feuerstätte ermittelt (wie bisher auch). Im nächsten Schritt wird nun der Infiltrations-Luftwechsel – also wie viel Luft durch die Gebäudehülle nachströmt – der Wohneinheit bestimmt. Beide Werte werden miteinander verglichen. Ist der Volumenstrom für den Verbrennungs-Luftbedarf kleiner als der Infiltrations-Volumenstrom, sind keine Maßnahmen erforderlich. Ist der Volumenstrom für den Verbrennungs-Luftbedarf größer als der Infiltrations-Volumenstrom, sind weitere Maßnahmen erforderlich.

Folgende Maßnahmen lässt die TRGI zu, um die notwendige Verbrennungs-Luftversorgung sicherzustellen:

  • Infiltration
    - des Aufstellraums
    - aller Räume mit Fenster oder Türen ins Freie (Verbrennungs-Luftverbund)
  • Infiltration gemeinsam mit Aussenluftdurchlässen
  • Öffnungen ins Freie
  • Besondere technische Maßnahmen

SCHLUSSFOLGERUNG
Im Neubau werden weitestgehend nur noch raumluftunabhängige Wärmeerzeuger zum Einsatz kommen.
Bei Bestandsgebäuden muss VOR einer Sanierung geprüft werden, ob die Verbrennungs-Luftversorgung noch gewährleistet ist.

Sprechen Sie uns an, wir erstellen für Sie ein passendes Energiekonzept!


Technische Information Brötje Heizung